Der erste Schritt in Richtung Schule ist die Schulanmeldung durch die Eltern. Diese findet in der Regel Anfang Mai des der Einschulung vorausgehenden Kalenderjahres statt. Die Eltern werden durch die Schule eingeladen.
Die Kinder begleiten ihre Eltern zur Anmeldung und erleben so einen ersten ungezwungenen Kontakt zur Schule.
In den Kindergärten führt der Gesundheitsdienst des Landkreises am Ende des Jahres im Rahmen des Schuleingangsverfahrens in Absprache mit den Erzieherinnen und den Eltern die schulärztliche Untersuchung der künftigen Erstklässler durch.
Nach Abschluss dieses Verfahrens und der Rückmeldung durch die Schulärztin an die Schule führt der Schulleiter etwa Anfang Dezember ein erstes Informationsgespräch in den beiden Kindergärten. In diesen Gesprächen wird der Entwicklungsstand aller Kinder des Einschulungsjahrganges betrachtet, erörtert werden auch Besonderheiten, mögliche Zurückstellungen von der Schulpflicht oder Elternwünsche nach Aufnahme von Kann-Kindern. Bei Bedarf oder wenn Eltern dies wünschen, finden in Kindergarten und Schule Beratungsgespräche der Eltern zu Fragen der Einschulung bzw. zu gezielten Fördermöglichkeiten statt.
Im Herbst vor der Einschulung findet für alle Eltern der Schulneulinge abwechselnd in einem der beiden Kindergärten ein Informationsabend statt, im Rahmen dessen die Schulleitung über Ziele und Arbeitsweisen der Grundschule und zu Fragen des Übergangs und der Einschulung informiert.
Im Bedarfsfall werden in der Zeit von Dezember bis Februar Schulfähigkeitstests bzw. Verfahren zur Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt. Anschließend werden eventuelle Zurückstellungen vom Schulbesuch durch die Schule entschieden.
Die neuen Klassen werden in der Regel nach regionalen Gesichtspunkten und Freundewünschen zusammengestellt. Die Schule behält sich vor, aufgrund von Informationen aus den Kindergärten bzw. von Eltern auffällige Gruppierungen aus pädagogischen Gründen bei der Klassenzusammenstellung zu trennen. Eine ausgewogene Verteilung von Kindern mit hohem Förderbedarf und ein ausgeglichener Anteil von Mädchen und Jungen sind ebenfalls Kriterien bei der Klassenzusammenstellung. Über die Übernahme einer 1. Klasse entscheidet die Schulleitung in Absprache mit den in Frage kommenden Lehrkräften.
Um eine mögliche „Schwellenangst“ zu dämpfen oder Aufgeregtheit wegen des Übergangs in die Schule zu mildern, führt die Schule seit 2003 vor den Sommerferien einen „Schnupperunterricht“ durch. In den neu gebildeten Klassen haben die Kinder einen Probeunterricht bei ihrer künftigen Klassenlehrkraft, sie besichtigen gemeinsam mit den Erzieherinnen das Schulgebäude und nehmen an der großen Pause teil.
Auch die Eltern der Klassen werden in diesen Tagen zu einem 1. Elternabend eingeladen. Sie können hier die anderen Eltern der Klassengemeinschaft und die Klassenlehrerkraft kennenlernen und erhalten weitere Informationen zur Einschulung, zu Lern- und Arbeitsmitteln und zur Arbeit der ersten Wochen.
Am ersten Samstag nach dem Ende der Sommerferien ist in der Regel der landesweite Termin für die Einschulung der Erstklässler. Diese beginnt an der Antoniusschule mit dem Angebot eines ökumenischen Gottesdienstes in der Klosterkirche. Danach beginnt dann die Einschulungsfeier auf dem Schulgelände der Antoniusschule. Die Feier wird traditionell gestaltet durch die 2. Klassen der Antoniusschule und ihre Klassenlehrkräfte. Die Eltern der 2. Klassen helfen beim Auf- und Abbau und bieten allen Gästen nach der ca. 45minütigen Feier eine Cafeteria auf dem Schulgelände an. Während die Kinder einen kurzen, ersten „Unterricht“ bei der Klassenlehrkraft haben, können sich die Eltern bei einem Getränk und guten Gesprächen von der Aufregung erholen.
Im Herbst des laufenden Schuljahres finden die so genannten pädagogischen Konferenzen in den 1. Klassen statt. Gemeinsam mit den Erzieherinnen der Kindergärten beraten die Lehrkräfte der Klasse, wie die Kinder den Übergang vom Kindergarten in die Schule bewältigt haben. Informationen werden ausgetauscht und im Einzelfall Maßnahmen zur individuellen Förderung beraten und vorbereitet.