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Inklusion

Wie alle Schulen in Niedersachsen ist auch die Antoniusschule eine inklusive Schule. Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazugehört. Kinder, mit und ohne Beeinträchtigungen lernen gemeinsam in der inklusiven Schule. 


Für das Schulleben im inklusiven Kontext gibt es zahlreiche Gelingensbedingungen:

 

1. Rechtzeitige Feststellung sonderpädagogischer Unterstützungsbedarfe

Bestehen bei einem Kind im Bereich Hören, Sprachentwicklung, Sehen, im Rahmen der körperlich-motorischen Entwicklung, im emotional-sozialen Bereich oder im Bereich der geistigen Entwicklung bereits vor dem Schulbesuch bekannte Einschränkungen, so ist es im Sinne eines gelingenden Übergangs von der Kita in die Schule sinnvoll und zielführend, die Schule zeitgerecht darüber zu informieren. Die Schulleitung wird nach intensivem Austausch mit den Erziehungsberechtigten, der Kita, der Schulärztin und ggf. bereits am Kind arbeitenden Therapeuten entscheiden, ob das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet wird. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Gutachten gemeinsam durch eine Förderschullehrkraft und eine Lehrkraft der zuständigen Schule erstellt und im Anschluss der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung festgestellt. Ebenso wird verfahren, wenn sich bei einem Kind während des Schulbesuchs Anzeichen dafür zeigen, dass ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt.


Hinweis: Die Feststellung eines solchen Bedarfs bedeutet nicht, dass das Kind automatisch an einer Förderschule beschult wird. Die Schulwahl obliegt allein den Erziehungsberechtigten.


Die Notwendigkeit eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs wird regelmäßig evaluiert und überprüft, um bedarfsgerechte Anpassungen oder Aufhebungen rechtzeitig in die Wege leiten zu können.

2. Sonderpädagogische Expertise durch die Grundversorgung

Die Antoniusschule wird in ihrer inklusiven Arbeit vor Ort im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung durch eine Förderschullehrkraft der Comeniusschule unterstützt. Frau Moormann ist mit 20 Stunden an der Antoniusschule tätig und zeichnet verantwortlich für

  • Die Förderung von Kindern, die bereits über einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, insbesondere im Förderschwerpunkt Lernen, der emotional-sozialen Entwicklung oder der Sprache verfügen.

  • Diagnostik

  • Prävention durch individuelle Förderung

  • Erstellung von Gutachten

  • Beratung von Lehrkräften zu Fragen der Inklusion und der individuellen Förderung

  • Gemeinsame Erstellung von Förderplänen

  • Unterstützung in Bezug auf zieldifferent gestalteten Unterricht

3. Personelle Ressourcen

Im Rahmen der sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung und geistige Entwicklung ist vorgesehen, die betreffenden Schüler in Form von 3-5 Stunden Doppelbesetzungen je nach Unterstützungsbedarf zu versorgen. In der Regel werden diese Stunden aus dem Stundenpool der Grundschule sichergestellt.


Einige Kinder haben aufgrund ihrer Voraussetzungen das Anrecht auf eine Schulbegleitung während des Schulbesuchs. Eltern können sich in diesen Fällen an den Träger der Eingliederungshilfe beim Landkreis Osnabrück wenden, um dort einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Inklusionshelfer begleiten die betreffenden Kinder während des Schulalltags, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.

4. Beratung durch die Mobilen Dienste

Für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung und emotional-soziale Entwicklung bietet das Land Niedersachsen abrufbares Beratungsangebot durch die Mobilen Dienste. In den Mobilen Diensten sind Förderschullehrkräfte der jeweiligen Fachrichtung tätig, die Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulträger und Eltern umfassend zu Fragen individueller Förderung, der Implementierung von Nachteilsausgleichen, technischen Voraussetzungen etc. prozessbegleitend beraten.

5. Team- und Netzwerkarbeit

Eine gemeinsame Förderplanung der Lehrkräfte sowie ein regelmäßiger Austausch in Form von runden Tischen sind unerlässlich, um eine möglichst optimale Entwicklung der Kinder zu gewährleisten. Hier sind Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Förderschullehrkräfte, Mobile Dienste und außerschulische Therapieeinrichtungen einzubeziehen.