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Gesamtkonferenz

In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. 

Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeiten einer Teilkonferenz gegeben ist, über

  • das Schulprogramm

  • die Schulordnung

  • Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung

  • Klassenarbeiten und Hausaufgaben  

Der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

 

Mitglieder der Gesamtkonferenz 2024/2025