Gesamtkonferenz
In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.
Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeiten einer Teilkonferenz gegeben ist, über
das Schulprogramm
die Schulordnung
Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung
Klassenarbeiten und Hausaufgaben
Der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
Mitglieder der Gesamtkonferenz 2024/2025