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Vertretungsunterricht

Die Antoniusschule stellt im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VGS) für alle Kinder ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot von 7.30 Uhr bis 12.40 Uhr sicher.


Erkrankt eine Lehrkraft, wird der Unterricht durch eine Kollegin / einen Kollegen oder eine/n Pädagogische/n Mitarbeiter/in vertreten.


Förder- und Forderunterricht außerhalb der Betreuungszeiten wird in der Regel nicht vertreten. Die betroffenen Kinder gehen nach Rücksprache mit den Eltern nach Hause.


Erkrankt eine Lehrkraft im Laufe der Unterrichtszeit und kann keine Kollegin den Unterricht übernehmen, kann die betroffene Lerngruppe auf die Parallelklassen aufgeteilt und im Rahmen von Wochenplan-, Stations- oder Stillarbeit von den Lehrkräften anderer Klasse mit beaufsichtigt werden.


Fällt eine Lehrkraft längerfristig aus, unterstützen die Klassen- und Fachlehrkräfte der Parallelklassen die Vertretungskraft bei inhaltlichen und pädagogischen Problemen, um einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten.